Off-Topic: Schleswig-Holstein schaltet Radio 2031 ab

Schleswig-Holstein plant, im Jahr 2031 das Radio abzuschalten. So berichtet u.a. Heise.

„Ach was, die schalten doch nur FM-UKW-Radio ab. Es bleibt doch DAB+. Diese Überschrift ist doch billiger Click-Bait“, könnte man sagen. Doch schauen wir einmal in die Realität.

DAB+ ist der digitale Nachfolger vom Nachfolger vom analogen FM-Rundfunk. Aufgrund zahlreicher technischer Unzulänglichkeiten und der schlechten Erfahrungen mit DAB hat sich dies nie flächendeckend durchgesetzt. Selbst moderne Smartphones kommen oft mit einem einfachen FM-UKW-Empfänger daher, während DAB+ eine reine Nischenlösung blieb.

Gerade mir, der ich Digitalfunk-Enthusiast bin und im Amateurfunk selten FM-Analogfunk betreibe, kann man wahrlich nicht vorwerfen, ein Verfechter antiquierter FM-Technik zu sein. Aber ich bin beruflich eben auch viel mit Risikobewertung und -vermeidung, Machbarkeitsanalysen und Kosten/Nutzen-Abwägungen beschäftigt. Und unter den Gesichtspunkten ist DAB+ einfach ein No-Go.

Problem 1: Mobiler Betrieb

Der Hauptgrund, warum DAB+ keine Chance gegen FM hat, ist vor allem die Unvereinbarkeit mit mobilem Betrieb. Abgesehen davon, dass FM-Geräte nur einen Bruchteil der Energie für den Betrieb benötigen, sodass batteriebetriebene FM-Radios Tage, DAB+-Geräte jedoch nur Stunden durchhalten, benötigt man für den DAB+-Empfang kontinuierlichen störungsfreien Empfang. Während ein Tunnel oder eine Häuserschlucht bei FM-Radios zu kurzzeitigem Rauschen bei nach wie vor möglicher Verständlichkeit führen, bricht das DAB+-Radio komplett zusammen und muss sich danach relativ zeitaufwendig neu auf den Sender einstellen. Ständige Komplettaussetzer sind die Regel.

Problem 2: Nachhaltigkeit

DAB+ ist nach DAB bereits der zweite Digitalstandard innerhalb kurzer Zeit. Wer sich damals an DAB gewagt hat, sitzt nun auf Elektroschrott. Über DAB+ schwebt ständig das Damoklesschwert, dass sehr teure Geräte wie Einbauradios für das Auto oder Komponenten von hochwertigen Hi-Fi-Anlagen durch politische Entscheidungen zu sehr teuren Briefbeschwerern werden. UKW-Radios zu erwerben, war hingegen bis jetzt nie eine Fehlentscheidung. Davon ab, dass es eine Sünde für die Umwelt ist, muss auch das Portemonnaie der Verbraucher einen ständigen Wechsel auf den „neuesten heißen Scheiß“ möglich machen. Wer weiß, was 2031 für ein Standard aktuell ist? DAB+2? DAB IV?

Problem 3: Komplexität

Einen FM-UKW-Sender hat vor ein paar Jahren vor dem rasanten Bildungsverfall (s. „Pisa“) in diesem Land noch jeder Abiturient aus Elektronikbauteilen selbst zusammenbauen können. Funktionierende FM-Radios gibt es im 1€-Shop, sogar mit Stereo. DAB+-Radios sind immens komplex und kosten entsprechend auch recht viel Geld. Sie sind aufgrund der hohen Komplexität auch nicht nebenbei in andere Geräte wie Smartphones zu integrieren. Auch die Bedienung eines FM-Radios ist hochtrivial und kann so u.a. gefahrlos am Steuer stattfinden, während die Bedienung eines DAB+-Radios mitunter kompliziert sein kann, gerade bei wechselnden Empfangsgebieten, und daher während der Fahrt teilweise verboten ist.

Problem 4: Fehlende Zielgruppe

Aufgrund der zuvor genannten Nachteile kommen also nur stationäre und relativ teure DAB+-Geräte infrage. Also die Verwendung zu Hause oder im Büro. Doch gerade hier stehen weit attraktivere Dienste zur Verfügung: Von On-Demand-Streaming-Diensten wie dem Platzhirsch Spotify bis zum kostenfreien Internetradio. Und dies funktioniert auch, wenn DAB+ durch den nächsten Standard abgelöst wird, noch zuverlässig, zumal das Angebot um Welten größer ist als die spärliche DAB+-Auswahl. Kurioserweise werden im DAB+ sogar Internet-Radio-Sender ausgestrahlt. Es wird also über die Luftschnittstelle eine Referenz auf eine Internet-Radio-Quelle ausgestrahlt, sodass das Radio dann via Internet streamt. Noch nie hat man es komplizierter gestaltet, Internet-Radio zu hören, als via DAB+. Entsprechend sind Nutzer, die stationär Radio hören möchten, dringend beraten, kein DAB+ zu verwenden, sondern zu streamen.

Problem 5: Krisensicherheit

Deutschland ist kein sicheres und wohlhabendes Land mehr. Jahrzehnte der Vernachlässigung lebenswichtiger Infrastruktur haben das Land anfällig für Katastrophen werden lassen. Während etwa früher bei Regen das Wasser in den Gulli und über die Kanalisation abfloss, sind heute die Gullis verstopft und die Kanalisationen überfordert, sodass schon bei mäßigen Wettereignissen mit Überschwemmungen zu rechnen ist. Und auch die Notfall-Infrastruktur ist quasi nicht existent, was u.a. die desaströsen „Warntage“ und die ständigen Hilferufe der Freiwilligen Feuerwehren eindrücklich beweisen. Spätestens aus dem Ahrtal hat man gelernt, dass der Staat weder eine Kommunikationsinfrastruktur noch eine Krisenbewältigung auf die Beine bekommen kann, sodass Notfallkommunikation durch Amateure und die Krisenbewältigung durch die umliegenden Bauern und andere private Helfer geleistet werden musste. Staatliche Dienste wie THW und Feuerwehr kamen viel zu spät und haben die privaten Helfer eher behindert als unterstützt. Tage- bis wochenlang waren Mobil- und Festnetztelefonie ausgefallen, Notfunk konnte mangels Vorbereitung nur höchst mangelhaft betrieben werden. Entsprechend ist es eine erneute fatale Entwicklung, mit dem FM-Rundfunk eine der letzten (wenn nicht die letzte) funktionierenden unidirektionalen Kommunikationsinfrastrukturen einzustampfen. Denn im Krisenfall werden weder die überkomplexen und reichweiteschwachen DAB+-Sender noch die teuren und energiehungrigen DAB+-Empfänger funktionieren. Ein batteriebetriebenes FM-Radio wird jeder irgendwo herumfliegen haben, vielleicht sogar eines mit Kurbel. Sie eignen sich also hervorragend für die Krisenkommunikation. DAB+ erfüllt die Ansprüche an eine verfügbare und verlässliche Infrastruktur in keinster Weise.

[Nachtrag:] Problem 6: Weltweite Einheitlichkeit

Während FM-Radio auf der ganzen Welt auf nahezu den gleichen Frequenzen empfangbar ist, ist DAB+ eine Insellösung, die nicht einmal in ganz Europa, geschweige denn weltweit verwendet wird. In den USA etwa wird HDRadio verwendet und in Kanada wurde DAB wieder abgeschafft. Je nachdem, in welchem Land man Radio empfangen möchte, müsste man also einen anderen Radio-Standard anschaffen.

Fazit

Da DAB+ also kein sinnvoller Nachfolger von FM-Radio ist, da es im mobilen Betrieb zahlreiche Nachteile hat und im stationären Betrieb sowohl in den Kosten als auch in der Leistung weit hinter verfügbaren Diensten wie Streaming hinterherhinkt, ist das Radio damit begraben und verfällt zu einer Nischenanwendung. Schon jetzt beschränkt sich der Nutzerkreis von Radio auf Autofahrer, Werkstätten und Rentner. Zudem war FM eine wichtige Säule der Katastrophenvorsorge, was DAB+ nicht leisten kann. Es ist wohl absehbar, dass es durch die Abschaltung von FM in Zukunft das Radio nahezu vollständig aus der Welt verschwindet.

1-jähriges Jubiläum

Vor einem Jahr habe ich meine Amateurfunkprüfung abgelegt und meine Zulassung zum Amateurfunk erhalten. Seitdem stehen mit die vielfältigen Möglichkeiten des Amateurfunks zur Verfügung. Den Schritt vom Jedermannfunk in den Amateurfunk habe ich damals nicht alleine gemacht, sondern als Teil der Kieler Funkcommunity.

Bereits zuvor war ich im Jedermannfunk unterwegs und habe meine ersten Experimente gemacht und Erfahrungen gesammelt – natürlich immer im arg eingeschränkten Rahmen der gesetzlichen und technischen Möglichkeiten. Doch diese Einschränkungen hatten auch eine positive Seite: Man wusste, was die Funkkollegen tun, wo man sie findet.

Durch den Amateurfunk sind die Möglichkeiten sehr vielfältig geworden. Und das hat die lokale Kieler Community leider auch etwas zersplittert. Während zu Jedermannfunk-Zeiten klar war, dass man sich auf einem der sechs Freenet-Kanäle trifft, kann im Amateurfunk jeder seine persönlichen Neigungen ausleben und im Rahmen seiner Möglichkeiten andere Ziele verfolgen. Einen „gemeinsamen Nenner“ gab es nicht mehr. Die einen sind auf SSB-Analogtechnik im HF-Bereich abgedriftet, die anderen haben UHF-Digitalfunk betrieben. Und auch zwischen diesen Polen gibt es genug Schauplätze: FT8, Direktfunk, Relaisfunk, Echolink…; der Amateurfunk bietet unglaublich viele Möglichkeiten. Und einige wie Funk über Satelliten, Bilder und Fernsehen oder Hamnet haben wir schon noch nicht einmal groß im Pool gehabt. Und auch in der Art der Realisierung reicht es vom stationären Aufbau einer Funkstation mit dickem Netzteil, großem Stationsgerät, Antennentuner, Verstärker, großer Antennenanlage und einem PC daran auf der einen Seite bis zum mobilen Gerät mit Wurfantenne und Akkupack auf der anderen Seite.

Während also früher durch äußere Zwänge die Community zusammengehalten wurde auf der einzigen praktikablen Technik, namentlich Freenet, während Abstecher in andere Gefilde wie CB-Funk selten und nur von begrenztem Erfolg waren, sorgt die Fülle an Möglichkeiten im Amateurfunk dafür, dass die Community etwas auseinanderfiel, da jeder seine persönlichen Neigungen voll ausleben kann und man so nicht mehr ganz so einfach zusammenfindet. Entsprechend ist der lokale Funkverkehr durch den Wechsel in den Amateurfunk tatsächlich weniger geworden.

Und auch institutionell gab es eine gewisse Zersplitterung. Während die einen das Funken als lockeres Hobby weiterbetreiben wollten, haben sich andere nicht nur in einem Verein organisiert, sondern auch einen Ortsverband formell übernommen. Auch dies führte zu Reibereien innerhalb der ehemals einigen Community.

Es ist nicht so, dass ich den Wechsel vom Jedermannfunk in den Amateurfunk bereuen würde! Der Amateurfunk gibt mir mit seinen vielfältigen Möglichkeiten sehr viel Raum für Entfaltung und beschäftigt mich nachhaltig auf technischer Ebene. Doch wo Licht ist, da ist auch Schatten. Und der Wechsel in den Amateurfunk hat die Kieler Community auf die Probe gestellt. Es liegt nun an uns, wieder zueinanderzufinden und vielleicht erneut ein gemeinsames Plätzchen für regelmäßiges Zusammenfinden zu schaffen.

Ausschluss von Relais

Als Betreiber von Reflektoren und Nutzer eines Netzwerk von Relais, bei dem der Betreiber jemandem mit Ausschluss drohte, möchte ich hier einmal die rechtliche Lage zur Frage „Darf ich Funkamateure von der Nutzung meines Relais ausschließen?“ beleuchten.

Technische Realisierbarkeit

Doch bevor es um den rechtlichen Aspekt geht, ein paar Worte zur technischen Realisierbarkeit. Es liegt auf der Hand, dass analoge Relais für FM oder auch Echolink realistische keine Möglichkeit bieten, Funkamateure auszuschließen. Es wird kein Identifizierungssignal geliefert und entsprechend kann das Relais nicht unterscheiden, wer autorisiert und wer ausgesperrt ist. Einziger Hebel ist der Rechtsweg; ein technischer Ausschluss ist unmöglich.

Auch bei digitalen Betriebsarten gestaltet sich ein technischer Ausschluss schwierig. Wird ein Funkamateur anhand beispielsweise einer DMR-ID ausgesperrt, kann dieser einfach mit einer anderen DMR-ID am Netzwerk teilnehmen. Hier gibt es zwar auch Krücken, um die Verwendung der „eigenen“ DMR-ID durch Fremde zu unterbinden, etwa durch TOTP im Brandmeister-Netz, doch auch diese sind weder verbreitet noch praktikabel. Warum „eigene“ in Anführungszeichen? Ganz einfach: Es gibt keine rechtlich zugewiesenen DMR-IDs. Die BNetzA vergibt in Übereinstimmung mit den internationalen Regeln der ITU Rufzeichen wie beispielsweise DO9CK. Eine Autorität für DMR-IDs existiert nicht. Man hat sich per Konvention geeinigt, eine US-amerikanische Firma hinter radioid.net eine Datenbank pflegen zu lassen und diese zu verwenden, aber es spricht rechtlich nichts dagegen, sich eine beliebige DMR-ID auszudenken oder eine bestehende zu verwenden. Pflicht ist einzig die Rufzeichennennung, die entgegen Hörensagen bei DMR auch nicht durch die übermittelte DMR-ID entfällt. Denn sie hat, wie gesagt, keine rechtliche Bindung.

Kurzum: Ein technischer Ausschluss ist meist nicht praktikabel. Hier kann lediglich der Hebel des Rechtswegs angesetzt werden, indem beispielsweise die BNetzA dem Funkamateur die Auflage macht, das Relais nicht mehr zu benutzen.

Pflichten eines Relais-Betreibers

Die BNetzA vergibt an sogenannte „fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstellen“ besondere Rufzeichen nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 AFuG. Hierfür müssen folgende Zwänge eingehalten werden:

  1. Das Relais arbeitet ortsfest am eingetragenen und genehmigten Standort und unter den genehmigten Rahmenbedinungen und Auflagen (§ 13 Abs. 1 und 3 AFuV).
  2. Die Verträglichkeit des Betriebs wurde nachgewiesen (§ 13 Abs. 1 AFuV).
  3. Der Betrieb darf nicht mehr als ein Jahr ausgesetzt oder verzögert werden (§ 13 Abs. 5 Nr. 1 AFuV).
    Und jetzt wird es für das Thema spannend:
  4. Jedem Funkamateur ist die Verwendung des Relais zu gestatten. Ein Ausschluss darf nur dann erfolgen, wenn nur so der störungsfreie Betrieb sichergestellt werden kann. Die BNetzA ist hiervon dann zu unterrichten (§ 13 Abs. 4 AFuV).

Hürden eines Ausschlusses

Der letzte Punkt ist also einschlägig. Schauen wir und diesen einmal im Detail an:

Jedem Funkamateur ist die Nutzung zu gestatten. Das heißt, dass grundsätzlich jeder Funkamateur, also jeder Amateurfunker mit gültiger Amateurfunk-Rufzeichenzuteilung, das Relais nutzen können muss. Eine geschlossene Gesellschaft, in der ein Funkamateur gar nicht oder unter unzumutbaren Hürden aufgenommen wird, ist also nicht gestattet. Jeder, der teilnehmen möchte, darf dies tun. Und falls eine Registrierung aufgrund technischer Gegebenheiten erforderlich ist, ist diese niedrigschwellig zu gestalten und anstandslos durchzuführen. Hierbei ist übrigens auch die Datensparsamkeit zu beachten; der Teilnehmer darf beispielsweise aufgefordert werden, personengebundene Daten anzugeben.

Lediglich dann, wenn der störungsfreie Betrieb nicht sichergestellt werden kann, darf ein Ausschluss erfolgen. Doch was ist störungsfreier Betrieb? Störungsfrei ist der Betrieb, wenn er technisch keine Störungen verursacht, die über den Rahmen des Amateurfunks hinausgehen. Wenn also jemand auf dem Relais einfach die „falsche“ Meinung vertritt oder anderen mit seinen Themen auf die Nerven geht, ist das keine Störung. Die Meinungsfreiheit gilt unbeschränkt und bei strafrechtlich relevanten Äußerungen ist nicht die Relaissperre das Mittel der Wahl, sondern eine Strafverfolgung. Inhaltlich sind dem Betrieb quasi keine Grenzen gesetzt. Und auch technisch sind die Grenzen weit gesteckt. Der Amateurfunk ist explizit „zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung“ konzessioniert (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 AFuG). Es liegt also im Wesen, dass Experimente durchgeführt und Dinge ausprobiert werden. Diese mögen als Störung empfunden werden, da sie ggf. einer Sprachverständigung entgegenstehen, doch im Sinne des Gesetzes sind sie elementarer Bestandteil des Amateurfunks und eben keine Störung. Eine Störung läge dann vor, wenn durch einen Nutzer das Relais derartig beeinträchtigt ist, dass es etwa unerwünschte Nebenaussendungen erzeugt, von den Rahmenbedingungen und Auflagen der Rufzeichenzuteilung abweichen lässt oder einen Defekt erfährt. Nur dann liegt eine Störung vor und nur dann kann ein Ausschluss erwogen werden.

Neben den sehr hohen Hürden, die sich auf die Inhalte der Aussendungen quasi gar nicht erstrecken dürfen und auch technisch selten erfüllt werden, muss zuletzt über jeden Ausschluss auch die BNetzA informiert werden. Einen Funkamateur einfach auszuschließen oder gar nicht erst teilnehmen zu lassen, ist nicht gestattet. Der BNetzA obliegt es dann, die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses prüfen zu können und ggf. wahlweise gegen den Ausgeschlossenen durchzusetzen oder eben aufzuheben. Bei Nichtbefolgung könnte dann die Rufzeichenzuteilung, sei es für den Funkamateur oder sei es für die Relais-Station, widerrufen werden.

Reflektoren und Netzwerke

Bei Reflektoren und Netzwerken kann die Rechtslage etwas anders aussehen. Solche Dienste können, sofern sie klein genug sind, vom umgangssprachlichen „virtuellen Hausrecht“ erfasst werden, bei dem der Betreiber entscheiden kann, wen er zulässt und ob er jemanden ausschließt. Beispielsweise zählt hierzu ein privater Reflektor für einen kleinen Personenkreis, der sich mit Hotspots auf diesen verbindet.

Wird jedoch der Nutzerkreis ausreichend groß, sodass eine gewisse gesellschaftliche Relevanz angenommen wird, ist das „virtuelle Hausrecht“ wieder begrenzt. Beispielsweise ist auch dem Eigentümer von X, ehemals Twitter, nicht gestattet, aus Gutdünken Personen auszuschließen. Auch darf ein solches System nicht explizit an Relais betrieben werden. Ein XLX-Reflektor auf einem C4FM- oder D-Star-Relais etwa könnte in die Grauzone fallen, da die Relais den Wechsel auf einen anderen XLX-Reflektor zulassen. Bei DMR-Relais ist hingegen eine Bindung an ein DMR-Netz gegeben, sodass entweder das DMR-Netz keinen Funkamateur ausschließen darf oder aber die Relais dieses Netzwerk nicht verwenden dürfen.

TL;DR

Jeder Funkamateur darf grundsätzlich auf jedem Relais Betrieb machen. Der Relaisbetreiber muss jedem Funkamateur eine niedrigschwellige und anstandslose Registrierung ermöglichen, sofern technisch notwendig. Er darf nicht aufgrund von legalen Meinungsäußerungen, der Themenwahl, der Nutzungszeiten oder ähnlicher Kriterien ausgeschlossen werden. Er darf ebenfalls nicht aufgrund von Experimenten, Tests und Versuchen ausgeschlossen werden. Einzig, wenn er den gesetzlich geregelten Betrieb des Relais gefährdet, darf er ausgeschlossen werden. Und auch dies nur unter Benachrichtigung der BNetzA. Reflektoren oder Netzwerke, die Funkamateure ausschließen, dürfen nicht explizit auf Relais verwendet werden.

TETRA-Geräte von Motorola auf Amateurfunk

Die TETRA-Geräte von Motorola sind für einen Frequenzbereich von 380 MHz bis 430 MHz vorgesehen, liegen also direkt neben dem für Funkamateure nutzbaren Bereich. Um nun ein Motorola-Gerät für den Amateurfunk (und nur den Amateurfunk) fit zu machen, müssen 4 Schritte unternommen werden:

Starten des CPS und Wechsel in den Lab-Mode

Voraussetzung ist nicht nur eine lizenzierte CPS (kann im Fachhandel für 250 € bis 300 € erworben werden), sondern die „Depot-Variante“, die es wohl nicht frei erwerbbar gibt. Ich hörte bisher nur von Fachhändlern, an die man mit der folgenden Anleitung und der Bitte, diese durchzuführen, herantreten kann.

Die CPS wird gestartet und das Funkgerät im ausgeschalteten Zustand an das Datenkabel geklemmt. Nun wird dieses bei gleichzeitigem Drücken der Tasten 1 und 9 gestartet. Es sollte nun vom CPS erkannt werden. In der linken Leiste findet sich der Lab-Modus. Hierzu wird auf das „L“ geklickt, um den Lab-Mode zu starten, und anschließend auf das „D“, um eine dezimale Ausgabe zu erreichen.

1 – Anpassung des zulässigen Frequenzbereiches

Um den überhaupt erlaubten Frequenzbereich des Funkgerätes anzupassen, wird im Baum links zum Pfad

/cp_all_t/cp_hwconst_block/hwconst_data/freq_valid_range[]/freq_valid_range[0]

navigiert. Hier wird vom ursprünglichen 380 MHz bis 430 MHz auf 430 MHz bis 440 MHz umgeschrieben (430000000 und 440000000).

2 – Anpassen des TMO-Bereiches

Der TMO-Bereich wird unter folgendem Pfad angepasst:

/cp_all_t/cp_net_block/net_data/TMO_range_table[]

Auch hier wird in jedem der einzelnen Untereinträge vom ursprünglichen 380 MHz bis 430 MHz auf 430 MHz bis 440 MHz umgeschrieben (430000000 und 440000000).

3 – Anpassen des DMO-Bereichs

Der DMO-Bereich wird durch einen einzelnen Eintrag im folgenden Pfad angepasst:

/cp_all_t/cp_net_block/net_data/DMO_range

Auch hier wird vom ursprünglichen 380 MHz bis 430 MHz auf 430 MHz bis 440 MHz umgeschrieben (430000000 und 440000000).

4 – Anpassen der „Ablage“

Im Amateurfunk wird ein anderer Frequenzabstand zwischen Ein- und Ausgabe verwendet als im BOS. Am häufigsten werden im 70-cm-Band 7,6 MHz verwendet, vereinzelt auch 9,4 MHz. Und im Simplex wären es 0. Daher werden im Pfad

/cp_all_t/cp_net_block/net_data

direkt und nicht etwa einem Unterpunkt die Einträg „duplex_space_table“ umgeschrieben. Empfohlenerweise  6x 7,6 MHz (7600000), 1x 9,4 MHz (9400000) und 1x 0 MHz (0).

Schreiben der Konfiguration

Die Konfiguration kann nun auf das Gerät geschrieben und der Lab-Mode durch Klick auf das „L“ in der linken Leiste beendet werden.

Backups bei Motorola MTP850/MTH800

Die Gefahr des Brickens durch einen simplen Konfigurationsvorgang

Man sollte ja annehmen, das Motorola, insbesondere die TETRA-Geräte von Motorola, einen gewissen Qualitätsstandard setzen, der den immensen Preis rechtfertig. Offenbar kommt der Preis jedoch nicht dadurch zustande, dass die Geräte besonders robust sind, sondern eher dadurch, dass der Kunde, namentlich der Steuerzahler, jeden noch so unverschämten Phantasiepreis zahlt, denn Steuergelder sprudeln bekanntlich.

So ist es mir passiert, dass ein Motorola MTP850 das Zeitliche gesegnet hat, weil sich im langwierigen Konfigurationsvorgang der Laptop abgemeldet hat. Das Ergebnis war nicht etwa, wie man es bei jedem China-Böller erwartet, dass die unvollständige Konfiguration verworfen wird oder das Funkgerät mit einer Fehlermeldung, dass die Konfiguration unvollständig sei, startet. Nein, bei Motorola heißt dies, dass das Funkgerät komplett den Dienst einstellt, weder gestartet werden kann noch vom Computer erkannt wird, was ein erneutes Bespielen verunmöglicht. Qualität, die man von einem derart teuren Handfunkgerät erwarten darf, ist das nicht.

Einzige Rettung: das Kabel PMKN4025B

Es gibt einen Ausweg aus der Misere: Statt eines USB-Datenkabels, wie man es inkl. Porto und Steuern für unter 5 Euro bekommen kann, da es identisch zu Datenkabeln für einfache Handys wie dem V400 ist, muss man hier ein RS232-Datenkabel verwenden, welches man derzeit zum Schnäppchenpreis von etwa 100 € aus Restbeständen ergattern kann. Hiermit lässt sich ein Gerät wiederbeleben, wenn man es im Konfigurationsvorgang vom PC trennt. Ein solches Datenkabel habe ich kürzlich erstanden und bin übrigens auch gerne bereit, Funkamateuren in Not hiermit zu helfen (Ham-Spirit eben).

Mein Appell: Macht Vollbackups!

Aus dieser Erfahrung erwächst nun der dringende Rat: Wenn ihr das erste Mal das Gerät anschließt, macht sofort ein Vollbackup des Flashs und legt dieses sicher ab!

Es gibt kaum etwas Ärgerlicheres, als dass ein ziemlich teures und schwierig zu beschaffenes Funkgerät durch eine Lappalie wie einem wackelnden Stecker getötet wird und für die Wiederbelebung sowohl die Firmware, die Motorola selbstverständlich nicht anbietet, und die Kalibrierungsdaten, die ein aufwendiges und teures Einmessen erforderlich machen, fehlen.

Anleitung: Vollbackups mit der CPS erstellen

Voraussetzung ist natürlich die CPS. Diese kostet etwa zwischen 250 € und 300 € und kann im Fachhandel erworben werden. Nicht lizenzierte Kopien werden von mir selbstverständlich nicht unterstützt.

Um ein vollständiges Backup des Flashs zu erstellen, startet man die Software „TETRA CPS“, schließt das abgeschaltete Funkgerät an das Datenkabel an und startet dieses bei gleichzeitig gedrückten Tasten 1 und 9. Der Bildschirm sollte dann langsam blinken und kryptischen Text anzeigen. Das Funkgerät sollte dann auch in der CPS erkannt werden.

Nun wird im Menüreiter unter „Lab“ die Option „Flash Report“ gewählt. Auf Deutsch ist dies unter „Lab“ und dann „Kurzbericht“ versteckt (Typisch schlechte Übersetzung. Habe ich mich schon über die Qualität von Motorola ausgelassen?).

Hier wird nun zunächst unter „Flash Image Filename“ (deutsch: „Flash-Bilddateiname“) eine Zieldatei auf dem PC angegeben, wohin das Image geschrieben werden soll. Anschließend wird unter „Report Type“ die Option „Entire Flash“ gewählt (deutsch: „Berichtstyp“ auf „Gesamter Flash“). Zuletzt nun den Eintrag links mit „Selected“ (deutsch: „Gewählt“) scharfschalten und unten auf „Start Operation“ (deutsch: „Operation starten“) klicken. Dies wäre dann der ideale Zeitpunkt, einen Kaffee zu trinken, denn das dauert ein Weilchen und sieht gerade zu Beginn mitunter so aus, als hätte sich das CPS aufgehängt. Geduld.

Das Image sollte nun an einem sicheren Ort verwahrt werden, sodass es im Falle der Fälle auch verfügbar ist. Mit Kompression wie 7z lässt sich das Image auch nochmal gut schrumpfen.