Die drei Klassen im Überblick
Im Amateurfunk gibt es (noch nicht, aber sehr bald) wieder 3 Lizenzklassen:
- Die N-Lizenz (merke: Novice-Klasse) als Einsteigerklasse mit recht stark eingeschränkten Rechten, um in den Amateurfunk zu schnuppern.
- Die E-Lizenz (merke: Enthusiast-Klasse) als kleiner Bruder der A-Klasse mit recht weitreichenden Rechten.
- Die A-Lizenz (merke: Advanced-Klasse) als großer Bruder der E-Klasse mit uneingeschränkten Rechten.
Die N-Klasse entspricht den Empfehlungen des ERC-Reports 89 und ermöglicht den Funkbetrieb in teilnehmenden Ländern. Die Zulassung zum Amateurfunk entspricht hier dem CEPT Entry Level. Wer denkt, das „N“ stünde für die Novice-Klasse, der liegt nur halb richtig: Das Prüfungsniveau entspricht tatsächlich dem anderer Länder für die Novice-Klasse, doch in Deutschland erhält man hier statt der E-Lizenz lediglich die N-Lizenz mit nationalem Zugang zu 3 Bändern in HF, VHF und UHF mit sehr geringer Sendeleistung.
Die E-Klasse entspricht der Empfehlung ECC/REC (05)06 bzw. dem ERC-Report 32 und ermöglicht den eingeschränkten Funkbetrieb in teilnehmenden Ländern. Die Zulassung zum Amateurfunk entspricht hier der CEPT Novice Radio Amateur Licence. Die alte Amateurfunkklasse 3 wurden durch die Klasse E ersetzt. Dabei liegt das Prüfungsniveau in Deutschland etwa auf dem für das HAREC in anderen europäischen Ländern.
Die A-Klasse entspricht den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und T/R 61-01 und ermöglicht den uneingeschränkten Funkbetrieb in teilnehmenden Ländern. Das Prüfungszeugnis entspricht hierbei dem sogenannten HAREC und die Zulassung zum Amateurfunk der CEPT Radio Amateur Licence. Die alten Amateurfunkklassen 1 und 2 bzw. A, B und C wurden durch die Klasse A ersetzt. Das Prüfungsniveau in Deutschland gilt als eines der härtesten, wenn auch nicht des härtesten weltweit. Tatsächlich fordern rückständige Länder für eine Amateurfunkzulassung auch heute noch eine Morseprüfung.
Sind nur A-Lizenzierte „richtige echte Funkamateure“?
Die Antwort lautet selbstverständlich „Nein!“. Man könnte mit Fug und Recht weitergehen und sagen: „Wer eine solche Aussage tätigt, DER ist kein echter Funkamateur“. Der Amateurfunk ist ein Hobby. Jeder, der sich aus persönlicher Neigung und als Hobby mit dem Amateurfunk befasst und dabei möglichst weitgehend dem internationalen Kodex, dem „Ham-Spirit“, folgt, der ist ein richtiger echter Funkamateur. Dabei ist es völlig egal, welche Lizenzklasse der Funkamateur hat, ob er eine neue oder alte Lizenz hat, wie lange er sich hiermit beschäftigt. Uns alle eint die Freude an der Technik und den Möglichkeiten der Verständigung. Wer meint, Lizenzierte mit E- oder N-Lizenz seien Funkamateure zweiter oder gar dritter Klasse, hat sich selbst davon disqualifiziert, ein echter Funkamateur zu sein, und sollte dringend zu einer Nachschulung.
Leider gibt es im Kreise der A-Lizenzierten einige sogenannte „Krawattenfunker“, die meinen, dass sie mir ihrer hinterhergeschmissenen C-Lizenz (entsprach damals etwa der heutigen N-Lizenz), die heute als A-Lizenz gilt, in irgendeiner Weise besser seien, als der „DO-Club“ (ich bin gespannt, wie die N-Lizenzierten demnächst beschimpft werden). Der E- und N-Lizenzierte ist ein ebenso vollwertiger Teilnehmer am Amateurfunkdienst wie der A-Lizenzierte.
Tatsächlich ist es oft sogar anders herum, was allerdings auch eine Frage reiner Statistik ist. Im Kreise der A-Lizenzierten befinden sich einige, die vor Jahrzehnten eine im Vergleich zu heutigen Standards sehr einfache Prüfung zu im Vergleich zu heutiger Entwicklung völlig antiquierter Technik abgelegt haben. Sie haben in der Blüte ihrer Jugend einen Aufsatz zu Kathodenstrahlenröhren verfasst, der wohlwollend bewertet wurde und sie nun nach vielen Jahren des Vergessens mit einer A-Lizenz auf neue Technologien wie Transistoren und Digitalfunk loslässt. Klar, dass sie dem jungen, frisch lizenzierten DOler mit seiner E-Lizenz nicht das Wasser reichen können. Und das müssen sich auch nicht! Aber sie sollten sich dann nicht für den besseren Funkamateur halten, weil sie eine höhere Lizenzklasse geerbt haben und sich noch mit „richtiger Technik“, vulgo: Museums-Equipment, auskennen.
Auch im Betrieb sind frische E-Lizenzierte oft noch akkurater und verträglicher als alte A-Lizenzierte. Denn während ihr Wissen noch frisch ist und sie solche „Kleinigkeiten“ von der Wahl zwischen Narrow- und Wide-FM bis zu in heutigen Zeiten sehr viel wichtigeren elektromagnetischen Verträglichkeiten noch beachten, fallen ältere A-Lizenzierte oft dadurch auf, dass sie mit den tiefen Menüstrukturen moderner Funkgeräte überfordert sind und in der QSO-Abwicklung eine gewisse Laissez-faire-Haltung an den Tag legen. Das gilt selbstverständlich absolut nicht für alle A- bzw. E-Lizenzierte! Schwarze Schafe gibt es auf beiden Seiten. Doch die pure Statistik macht es, dass diese häufiger bei den A-Lizenzierten auftreten.
Im Raum Kiel beispielsweise ist es derzeit auffällig, dass die technisch anspruchsvollsten Projekte überwiegend von E-Lizenzierten durchgeführt werden. Die A-Lizenz ist keinesfalls ein Garant für besondere Befähigung. So wie ein Führerschein der Klasse C einen nicht zum besseren Autofahrer macht, während F1-Rennpiloten, Polizisten oder Chauffeure oft nur den „kleinen“ Klasse-B-Führerschein haben. Doch zu dieser Analogie gleich mehr.
Mache ich demnächst ein Upgrade zur A-Lizenz?
Andere Frage: Mache ich demnächst endlich mein Upgrade zum Führerschein der Klasse C?
Ich fahre derzeit einen Kleinwagen. Für mich ist ein PKW ein Beförderungs- und Transportmittel. Es soll groß genug sein, um meine knapp 2 m Körpergröße unterzubringen, soll auch mal einen Einkauf transportieren können und mich sicher und einigermaßen bequem von A nach B bringen. Dabei macht es nichts, wenn er klein genug ist, auch im Großstadtdschungel mal eine Parklücke zu finden und nicht unnötig Schadstoffe zu verursachen. Ach ja, und Platz für ein Funkgerät muss er haben haben (HI). Mehr brauche ich nicht. Hierfür besitze ich eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Diese berechtigt mich, meinen Kleinwagen und auch noch deutlich größere Autos zu führen. Einen LKW darf ich jedoch nicht fahren. Hierfür bräuchte ich eine Fahrerlaubnis der Klasse C. Doch das möchte ich auch nicht. Weder sehe ich den Bedarf dafür, noch habe ich die Möglichkeiten.
Ähnlich verhält es sich beim Amateurfunk. Mit der Klasse E stehen mir sehr viele Bänder, von MF (160 m / 1.810 kHz) bis zu EHF (1,2 mm / 250 GHz) offen. Auf diesen darf ich eine sehr große Sendeleistung fahren. Eine Sendeleistung, die mit normalem Equipment nicht zu erreichen ist und bei der ich für den rechtskonformen Betrieb einen Sendemast im eigenen Garten benötigte.
Beispielsweise darf ich auf VHF und UHF bis zu 75 Watt PEP senden. Finde mal jemand ein Funkgerät, welches diese Sendeleistung liefert; ich habe bisher keines gesehen [Nachtrag: Okay, für HF habe ich ein Funkgerät gefunden, welches mehr liefert, als mit E-Lizenz erlaubt ist: Das Yaesu FT-DX101MP]. Und ich werde sicher nicht einen Verstärker zwischen Funkgerät und Antenne klemmen. Denn erstens wüsste ich nicht, wie ich bei der BNetzA im Rahmen der Anzeige einer „ortsfesten Funkanlage mit mehr als 10 Watt EIRP“ darlegen sollte, dass ich die nötigen Sicherheitsabstände für die 75 Watt PEP aufwärts (im Falle eines einfachen Dipols sind das bereits mehr als 100 Watt EIRP) einhalte. Zweitens macht Funken auch nur dann Spaß, wenn ich die Gegenseite auch empfangen kann. Ich habe keine Ambitionen, das Kieler Stadtgebiet mit obszöner Sendeleistung niederzubrüllen, ohne dass mir andere Funkstationen mit ebenso großer Sendeleistung antworten können. 75 Watt PEP sind mehr als genug. Und drittens lege ich auch einen gewissen Wert auf Portabilität und Unabhängigkeit. Für mich ist Funk, der an die gleichen Bedingungen wie ein Internetanschluss geknüpft ist, kein Mehrwert. Meine Funkgeräte sollen mobil auf dem Camping-Tisch und im Rahmen des Notfunks einsetzbar sein. Und das gilt für Monsterfunkgeräte mit dickem Verstärker und aufwendiger Antennenanlage (die derartig hohe Ströme und Spannungen auch aushalten können muss) nicht wirklich. Kurzum: Ich brauche keine obszönen 750 Watt PEP Sendeleistung auf VHF und UHF.
Im Kurzwellenbereich ist es schon ein kleines Wermutströpfchen, dass mir nicht sämtliche Bänder offenstehen. Doch die wichtigsten sind mit dabei. So kann ich zwar nicht auf den exotischen und extrem schmalen WARC-Bändern Betrieb machen, doch mir stehen die meisten traditionellen Amateurfunkbänder, namentlich 160, 80 15 und 10 Meter zur Verfügung. Einzig das 40-Meter-Band und vielleicht das 20-Meter-Band vermisse ich schon etwas. Doch ansonsten reicht mir das, zumal ich mit meiner Antennensituation, meinen Wohnort und mein Faible für moderne Betriebsarten eh kein großer Freund von HF bin. Denn für HF benötigt man bestenfalls einen großen Sendeturm auf dem störungsfreien Land. Und kann dann dort Funktechniken fahren, die für mich als ITler eher uninteressant sind. Moderne Funkanwendungen wie DMR finden nämlich im VHF/UHF-Bereich statt. Und auch hier benötige ich nicht mehr als 75 Watt PEP, da ich ansonsten erhebliche technische Aufwände, eine Abhängigkeit von Infrastruktur, die das Funken obsolet macht, sowie eine Anzeige bei der BNetzA inkl. Nachweis einer Unbedenklichkeit, die im urbanen Raum quasi nicht herstellbar ist, in Kauf nehmen müsste.
Kurzum: Die A-Lizenz bietet für mich keinen Mehrwert. Alles, was ich möchte, und noch viel mehr, das darf ich bereits mit der E-Lizenz. Ich sehe nicht ein, warum ich Lernaufwand, die Aufwände einer Prüfung, von einem Urlaubstag über Gurkerei zu unchristlichen Zeiten in ein Ghetto ohne Verkehrsinfrastruktur bis zu Gebühren für Prüfung und neue Zulassung, auf mich nehmen und dann noch mein liebgewonnenes Rufzeichen verlieren sollte, nur um etwas zu dürfen, was ich nie wollte. Ach ja, und einen LKW-Führerschein mache ich absehbar auch nicht.