Natürlich habe ich mir schon frühzeitig ein Wunsch-Rufzeichen überlegt. DO9CK sollte es werden.
Dieses war auch gemäß der online einsehbaren Datenbank der BNetzA frei, jedoch war es bereits einmal an Christian Krieber vergeben, der nun mit unter dem Rufzeichen DF9CK den Äther arbeitet. Daher hatte ich ein wenig Angst, dass die Quarantänezeit von einem Jahr für ehemals vergebene Rufzeichen noch nicht um ist. Doch dank der PDF-Rufzeichenlisten der Web-Archive war ich zuversichtlich, dass dem so war.
Nun hat die BNetzA ihr Verfahren im Frühjahr dieses Jahres umgestellt. Während man Anfang des Jahres noch direkt nach bestandener Prüfung seine Prüfungsurkunde und, sofern direkt bedingt mitbeantragt, auch seine Zulassung zum Amateurfunkdienst erhalten hat, so muss man heute auf Post aus Dortmund warten. Dies geht tatsächlich recht schnell, denn am gleichen Tag geht bereits die Meldung in Dortmund ein und die Dokumente werden unverzüglich verschickt. Man muss sich 2 bis 3 Tage gedulden, bis die Dokumente ankommen.
Jedoch wird die oben erwähnte Online-Datenbank jede Nacht aktualisiert, sodass ich bereits am Morgen nach dem Prüfungstag sehen konnte, ob ich mit meinem Wunschrufzeichen in die Datenbank eingetragen wurde. Und tatsächlich: Dem ist so!